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Atlas-Ausfuhr
Für die Ausfuhr von Waren in ein Drittland wird von der zuständigen Zollstelle seit dem 1. Juli 2009 eine elektronische Zollanmeldung verlangt. Der technische Ablauf der elektronischen Zollanmeldung ähnelt dem des elektronischen Versandverfahrens (NCTS). Zuerst geht die elektronische Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt). Von dort erhält der Anmelder dann ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument (ABD) als PDF-Datei zurückgesandt. Gleichzeitig wird dem Ausfuhrvorgang eine zuordenbare Vorgangsnummer, oder "Movement Reference Number" (MRN), zugeteilt. Das Ausfuhrbegleitdokument begleitet die Warensendung bis an die letzte Außengrenze der EU, wo die gestellte Ware überprüft wird. Mittels einer EDIFACT-Nachricht teilt die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Ware mit. Der Ausfuhrvorgang ist damit beendet. Der Ausführer erhält hierüber vom Ausfuhrzollamt eine Bestätigung. Dieses PDF-Dokument, der Ausgangsvermerk, gilt als Ausfuhrbeleg. Der Ausgangsvermerk wird als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt.
Elektronische Ausfuhranmeldung ( ECS / AES )
Ab dem 1. Juli 2009 wird die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung Pflicht. Maco informiert Sie ausführlich.

