Ausfuhr Zoll

 

Die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung mit ATLAS-Ausfuhr ist seit dem 1. August 2006 möglich. Damit hat dieses System das schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier abgelöst. Alle Ausfuhr-Anmeldungen müssen seit dem 1. Juli 2009 mittels des elektronischen Zollverfahren "ATLAS-Ausfuhr" abgegeben werden. Eine Papieranmeldung ist nicht mehr möglich. Die Zollanmeldung ist ein Zollabfertigungspapier, das Ausfuhrbegleitdokument oder ABD, und dient gleichzeitig zur Exportkontrolle und zur Anmeldung der Außenhandelsstatistik. Der Anmelder gibt die Zollanmeldung ab. Gemäß dem Zollkodex kann jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Zollgebiet der Gemeinschaft hat, Anmelder zu einem Zollverfahren sein, .
 
Das exportierende Unternehmen kann sich bei der Abgabe einer Ausfuhranmeldung auch durch eine autorisierte Person vertreten lassen. Nur in den Fällen, in denen außenwirtschaftsrechtliche Restriktionen zu beachten sind, kann die Ausfuhranmeldung nur vom Ausführer abgegeben werden.

Die Wertgrenze für die Ausstellung einer Zollanmeldung beträgt grundsätzlich 1.000 Euro. Bei Warensendungen mit einem Wert unter 1.000 Euro besteht die Möglichkeit einer mündlichen Zollanmeldung bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle).
Bei Warensendungen mit einem Wert unter 3.000 Euro darf man auf das zweistufige Ausfuhrverfahren (Binnenzollamt - Grenzzollstelle) verzichten. Bei diesen Warenwerten kann die Sendung direkt bei der Ausgangszollstelle, das heisst an der Grenze, gestellt werden. Mit ATLAS-Ausfuhr ist dieses einstufige Verfahren nur nutzbar, wenn die Ware die Europäische Gemeinschaft über eine deutsche Grenzzollstelle verlässt.

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