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Keine EUSt - zahlen
Bei Importen über Rotterdam und Antwerpen wird keine EUSt fällig. So geniessen Sie ein liquiditätsvorteil beim Import.
Beschränkte Fiskalvertretung und Distribution erklärt.
Erläuterung der beschränkten Fiskalvertretung und Distribution
Welcher (Liquiditäts-)Vorteil ist durch Einfuhranmeldungen mit Fiskalvertretung in den Niederlanden zu erzielen, und welches Verfahren gilt hierfür?
Zunächst eine Begriffsbestimmung: Es handelt sich hier um die von einer Zollspedition vorgenommene Einfuhranmeldung für Waren, die von einem nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmen erworben werden.
Neben der Abwicklung von Zollanmeldungen und der Beratung ist auch die beschränkte Fiskalvertretung (Fiskalverzollung) ein Spezialgebiet von Maco. Vor allem deutsche Unternehmer können hiervon nachweislich profitieren. Auf diesem Wege können sie nämlich Waren ohne Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer über den Rotterdamer Hafen importieren und sie auf Wunsch auch über die Niederlande vertreiben oder sie in den
Niederlanden lagern. Dies führt einerseits zu einem Liquiditätsvorteil, da die Umsatzsteuer nicht vorausgeleistet zu werden braucht, und eröffnet andererseits umfassende Möglichkeiten für deutsche Unternehmen. Zum Beispiel, wenn Sie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lagerung und der weiteren Distribution Ihrer Waren (vom Rotterdamer Hafen aus) in Anspruch nehmen wollen.
Im Folgenden werden drei Beispielsituationen erläutert.
1. Ein deutsches Unternehmen importiert Waren über den Hamburger Hafen
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen vereinbart mit einem Lieferanten aus China eine Warenlieferung „ab Werk" oder „frei Bestimmungszollstelle Hamburg" und führt die Gegenstände über den Hamburger Hafen in das Gemeinschaftsgebiet ein.
Bei der Einfuhranmeldung in Hamburg sind 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Liquiditätsnachteil:
Die 19 % Einfuhrumsatzsteuer können beim Finanzamt zurückgefordert werden. Als Unternehmer können Sie jedoch mindestens 1-3 Monate nicht über diese Geldmittel verfügen!
2. Einfuhr mit beschränkter Fiskalvertretung über Rotterdam
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen vereinbart mit einem Lieferanten aus China eine Warenlieferung „ab Werk" oder „frei Bestimmungszollstelle Rotterdam" und führt die Gegenstände über den Rotterdamer Hafen in das Gemeinschaftsgebiet ein.
Nach der Zoll- und Einfuhranmeldung im Rotterdamer Hafen braucht dank der Steuerschuldumkehr aufgrund von Art. 23 des niederländischen Umsatzsteuergesetzes keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet zu werden. Die Zollspedition MACO übernimmt die Umsatzsteuerhaftung.
Liquiditätsvorteil
Die Waren werden nach der Abfertigung aus den Niederlanden nach Deutschland verbracht. Es handelt sich hier also um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die dem Umsatzsteuer-Nullsatz unterliegt.
3. Einfuhr und Distribution mit beschränkter Fiskalvertretung über Rotterdam
Praktisch interessant ist die Möglichkeit der Fiskalvertretung insbesondere für im EU-Raum ansässige Unternehmen, die Ware über ein Drittland beziehen.
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen vereinbart mit einem Lieferanten aus China eine Warenlieferung und führt die Gegenstände über den Rotterdamer Hafen in das Gemeinschaftsgebiet ein.
Nach Abfertigung befinden sich die Waren im „freien Verkehr". Die Genehmigung für die beschränkte Fiskalvertretung ermöglicht Ihnen sowohl die Lagerung als auch die Distribution der Waren.
3 Möglichkeiten für die Distribution
- Innergemeinschaftliche Lieferung von Rotterdam aus, z.B. nach Düsseldorf Lieferung in anderen Mitgliedstaat möglich
- Inländische Lieferung von Rotterdam aus, z.B. nach Eindhoven Durch Verlagerung der USt-Schuldnerschaft auf den niederländischen Abnehmer ist eine inländische Lieferung möglich. Umsatzsteuer braucht dann nicht abgeführt zu werden.
- Ausfuhr der Waren aus der EU, z.B. in die Schweiz Ausfuhr mit Ausfuhranmeldung
Welche Vorteile hat die beschränkte Fiskalvertretung in den Niederlanden?
- Sie haben ein Liquiditätsvorteil (19 % Umsatzsteuer über den Warenwert brauchen nicht vorausgeleistet zu werden)
- Lagerung und Distribution von den Niederlanden aus möglich
- Keine Verzögerung bei der Anlieferung sowie Kosteneinsparung durch den Wegfall der sogenannten Multi-Stops an der deutschen Grenze
- Die beschränkte Fiskalvertretung kann ab sofort in Anspruch genommen werden
Maco ist absoluter Spezialist im Bereich der Fiskalvertretung. Als Ihr Fiskalvertreter kommen wir beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit unmittelbarer Lieferung in ein anderes EU-Land zum Einsatz. Wir wickeln dabei die Waren schon bei der Ankunft an der EU-Außengrenze (z.B. Rotterdamer Hafen / Hamburger Hafen) zum freien Verkehr ab, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entrichtet zu werden braucht.
Damit ist auch im Zielland keine erneute Zollabfertigung nötig.
Was brauchen wir von Ihnen:
- Maco verfügt über eine BFV-Genehmigung mit Bürgschaft
- Maco benötigt von Ihnen eine Vertretungsvollmacht
- Maco kontrolliert die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Maco benötigt vierteljährlich eine Erwerbsbescheinigung als Bestätigung für die Lieferung der Ware
Unser Experte Erik van Cann informiert Sie gern persönlich über die Vorteile einer Fiskalverzollung innerhalb der EU und die damit verbundenen Transportwege. Sie erreichen ihn unter Tel. +31 (0)475 425804.
Alles ber AEO
AEO ist ein neuer Begriff im Zollwesen. Maco erklärt es Ihnen und hilft Ihnen die Vorteile von AEO in Ihrem Unternehmen zu realisieren.

