Sind Sie bereit für das europäische Export Control System?
Europäische Vorschriften
Europa stellt neue Anforderungen an den Export. Mit dem Export Control System (abgekürzt ECS) oder AES (Automated Export System) werden die Außengrenzen besser überwacht und der Binnenmarkt gestärkt. Mit ECS will die EU den Export Warenfluß besser kontrollieren und so dem Terrorismus und der Steuerhinterziehung entgegenwirken Als Exporteur oder Spediteur sind Sie ab 1. Juli 2009 allen EU-Ländern verpflichtet, Ihre Ausfuhranmeldung elektronisch zu übermitteln. Neunzig Tage nach Abgabe einer Ausfuhranmeldung müssen die Güter auch tatsächlich die Europäische Union (EU) verlassen haben.
Der Zoll überprüft in den Häfen (Lufthafen oder außengrenzen) , ob die in der Ausfuhranmeldung aufgeführten Güter auch tatsächlich die EU verlassen. Jedes Land setzt diese Kontrolle auf eigene Weise um. Einheitlich ist, dass Sie als Exporteur oder Spediteur, sobald der Zoll festgestellt hat, dass die Güter die EU verlassen haben, eine Ausgangsbestätigung erhalten. Damit ist Ihre Ausfuhranmeldung abgefertigt, und Ihre Unterlagen sind korrekt. Sie haben später keine Probleme bezüglich einer eventuellen Nachforderung von MWSt und/oder Abgaben.
Effizientes Logistikprojekt
Das Export Control System (ECS) sorgt innerhalb der EU für einen zügigen und eindeutigen Datenaustausch zwischen Zoll und Wirtschaft. Die elektronische Übermittlung macht die derzeitige papiergebundene Abfertigung von Ausfuhranmeldungen zum größten Teil überflüssig. Der Zoll braucht sich nicht mehr durch Stapel von Papierunterlagen zu kämpfen. Dasselbe gilt für exportierende Unternehmen und die Häfen. Der Exportprozess wird für Sie viel effizienter und transparenter, vor allem in den Niederlanden.

