Zuverlässig
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Einfuhr Zoll
Unter Importzoll (Einfuhrzoll) versteht man Abgaben die auf Waren, Kapital und Dienstleistungen erhoben werden. Diese Abgaben sind zu zahlen von inländischen Konsumenten und Unternehmen, sobald die Waren die Grenzen des Zollgebietes überqueren.
Die Zollgrenzen zu allen Ländern der EU sind mit der Errichtung des Europäischen Binnenmarktes gefallen. Zölle werden in diesem Bereich nicht mehr erhoben. Auch die meisten Zölle im Handel mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sind entfallen, wenn entsprechende Präferenznachweise (EUR.1 oder entsprechende Erklärung auf der Handelsrechnung) beigebracht werden können.
Zölle existieren nach wie vor im Handel mit Drittstaaten wie z. B. USA, Indien oder China. Die Zölle werden erhoben bei der Einfuhrzollstelle, bei der die Waren zum freien Verkehr abgefertigt werden sollen. Wenn der Warenwert 10.000,- EUR übersteigt, dann ist neben der Einfuhranmeldung auch eine Zollwertanmeldung (Formular 0464 Anmeldung der Angaben über den Zollwert) abzugeben. Die Abgabe der Meldung entfällt, sollte kein Drittlands zoll auf die Ware erhoben werden.
Die Zollwertanmeldung ist die Grundlage für den Zoll. Der Käufer der Ware hat die Meldung abzugeben. Die anmeldende Person muss im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sein und entsprechende Unterlagen wie Handelsrechnung und Transportbelege oder sonstige Dokumenten vorlegen können.
Eine Zollwertanmeldung mit den zu erwartenden Preisen für den Verkauf, oder Unterlagen aus denen sich der Warenwert ergibt, ist auch abzugeben, wenn die Waren in Konsignation eingeführt werden.
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