EU Verzollung

 

Eine EU-Verzollung beinhaltet die Einfuhrverzollung im Eintrittsland der EU mit anschließender steuer-freier  innergemeinschaftlicher Lieferung in ein anderes EU-Land (das Bestimmungsland). Bei der Einfuhr im Eintrittsland der EU wird in diesen Fällen keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Exporteure aus Drittländern (z.B. Schweiz) erhalten mit der EU-Verzollung „EU-Status“. Das bedeutet, dass sie bei Exporten in den EU-Raum von den Vorzügen innereuropäischer Lieferungen profitieren (wie zum Beispiel Verlagerung der Einfuhrrechten) können, genauso wie ihrer EU-Mitbewerber.
 
Für die Anwendung der EU-Verzollung müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Der Exporteur hat im ersten Eintrittsland der EU selbst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Er ist also im Eintrittsland der EU für Umsatzsteuerliche Zwecke registriert oder er benutzt die USt-IdNr. eines Fiskalvertreters sowie Maco im Eintrittsland der EU.
  2. Der Kunde besitzt und verwendet (gegenüber dem Exporteur) eine USt-IdNr., die von einem anderen EU-Land erteilt wurde.
  3. Der Exporteur ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer im Eintrittsland der EU: er tritt als Importeur auf.

Vorteile:
Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn ein europäisches Unternehmen Ware aus einem Drittland (z.B. Schweiz) auf konventionellem Weg einführt und diese Waren zum „freien Verkehr“ in der EU anmeldet. Dies kann bei hohen Beträgen zu Liquiditätsproblemen führen.
Bei der EU-Verzollung wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, wodurch laut Angaben der Spediteure die Zollabfertigungsgebühren minimiert werden sollen, da die EU-Zollabfertigung kostspielige Zollabfertigungen im Bestimmungsland vermeidet.
 
Die EU-Verzollung ist besonders interessant für Schweizer Unternehmen, die in viele EU-Staaten exportieren. Die umsatzsteuerliche Registrierung (oder Vertretung durch einen Fiskalvertreter) soll in einem EU-Land, dass die Grenze mit der Schweiz teilt, vorgenommen werden.

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