Import Türkei
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion. Diese Zollunion ist am ersten Januar 1996 in Kraft getreten. Die EG und die Türkei haben deshalb für die meisten Waren ein gemeinsames Zollgebiet. Für Produkte die unter das Abkommen fallen, hat die Türkei im Verhältnis zu Drittländern die Regelzollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) übernommen. Für bestimmte Warengruppen gelten, bzw. galten, dabei für eine Übergangszeit höhere Zollsätze. Bei der Einfuhr wird je nach Produkt neben der Mehrwertsteuer noch eine besondere Verbrauchersteuer von bis zu 200% erhoben.
Die Zollfreiheit gilt jeweils für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs. Also für Waren die im Zollgebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sind, oder in diese eingeführt werden.
Noch eine Möglichkeit gebrauchte Sachen zu importieren, betrifft Fabrikanlagen oder Teile von solchen. Dabei ist wichtig, dass die Geräte noch verwendbar sind. Sie müssen beim Schatzamt ein Förderzertifikat beantragen, das Ihnen den Import ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von den meisten Textilien einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt, die in Form eine Einfuhrlizenz erteilt wird. Die Erteilung hängt vom Ursprung der Ware (also das Herstellungsort) und noch nicht ausgeschöpften Quoten ab.

