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Maco unterscheidet sich von traditionellen Zollspeditionen durch innovative Konzepte und dem persönlichen Service.
Gesetzliche Grundlage der Fiskal Vertretung / Fiskale Verzollung
Infolge der Aufhebung der steuerrechtlichen Grenzen innerhalb der Europäischen Union (EU) zum 1. Januar 1993 haben auch immer mehr ausländische Unternehmer mit der niederländischen Umsatzsteuer zu tun. Als ausländische Unternehmer sind diejenigen Unternehmer zu verstehen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind und dort auch keine Betriebsstätte besitzen.
In den Niederlanden kann sich ein ausländischer Unternehmer von einem Fiskalvertreter vertreten lassen, der die Erklärung und Entrichtung der niederländischen Umsatzsteuer sowie die sonstigen administrativen Verpflichtungen für ihn übernimmt. Zu den administrativen Verpflichtungen gehören unter anderem das sogenannte „Listing" (zusammenfassende Meldung) und die Erklärung an das Statistische Bundesamt (Centraal Bureau voor de Statistiek).
Für die Einschaltung eines Fiskalvertreters gelten allerdings gesetzliche Vorschriften. So muss der Fiskalvertreter in den Niederlanden ansässig sein und eine Sicherheit für die Umsatzsteuer leisten. Wenn Sie bei Einfuhrtransaktionen von der Verlagerungsregelung Gebrauch machen wollen, müssen Sie auf jeden Fall einen Fiskalvertreter einschalten.
Einfuhr über den Rotterdamer Hafen
Internationale Transporte erfordern auch in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten ein umfangreiches Know-how. So sind nicht nur die Erklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer vorzunehmen, sondern auch sonstige Verwaltungsvorschriften zu erfüllen.
Die bei einer Einfuhr anfallenden direkten Steuern stellen in Deutschland häufig einen erheblichen Finanzposten dar. Der Zeitraum bis zur Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer ist lang (etwa 1-3 Monate), was die Liquidität eines Unternehmens entsprechend belastet.
Das EU-Recht bietet jedoch eine interessante Möglichkeit, diese finanzielle Belastung erheblich zu reduzieren. Wenn Sie als in der EU ansässiger Unternehmer Ihre Ware über ein EU-Land einführen (zum Beispiel über den Rotterdamer Hafen in die Niederlande), in dem Sie steuerrechtlich nicht gemeldet sind (Sie verfügen also nicht über eine niederländische Steuernummer), können Sie die sofortige Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer vermeiden.
Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrauch machen, indem Sie einen steuerlichen Vetreter - einen sogenannten Fiskalvertreter - bevollmächtigen.
Als Fiskalvertreter kann Maco nicht nur Ihre logistischen Prozesse erheblich beschleunigen und vereinfachen, sondern Ihnen zugleich einen bedeutenden Liquiditätsvorteil bieten.
Wenn Sie nähere Erläuterungen wünschen oder Fragen haben, steht Ihnen unser Experte Erik van Cann gern telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter Tel. +31 (0)475 425804.
Hier finden Sie unsere Präsentation zur Erläuterung der Fiskalvertretung.
Elektronische Ausfuhranmeldung ( ECS / AES )
Ab dem 1. Juli 2009 wird die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung Pflicht. Maco informiert Sie ausführlich.
Liquidittsvorteil beim Import
Ohne Erhebung der Einfuhrumsatztsteuer gewinnen Sie Liquidität!

